Rechtliches
Allgemeine Einkaufsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten für Bestellungen der FIVSEN GmbH gegenüber Unternehmern, soweit nicht ausdrücklich in Textform etwas Abweichendes vereinbart wurde. Abweichende Bedingungen des Lieferanten gelten nur nach ausdrücklicher Zustimmung.
2. Bestellungen und Änderungen
Bestellungen, Ergänzungen und Änderungen bedürfen der Textform. Der Lieferant hat Bestellungen zeitnah zu bestätigen und auf erkennbare Unklarheiten oder Risiken unverzüglich hinzuweisen.
3. Preise und Zahlung
Vereinbarte Preise sind verbindlich und verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, einschließlich Verpackung und Lieferung an die angegebene Versandanschrift. Zahlungsfristen beginnen nach vollständiger vertragsgemäßer Leistung und Eingang einer ordnungsgemäßen Rechnung.
4. Lieferung und Verzug
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Sobald eine Verzögerung erkennbar wird, informiert der Lieferant FIVSEN unverzüglich über Ursache, voraussichtliche Dauer und mögliche Gegenmaßnahmen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
5. Qualität, Prüfung und Gewährleistung
Lieferungen und Leistungen müssen den vereinbarten Spezifikationen, freigegebenen Unterlagen und geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Mängel sind nach Mitteilung unverzüglich zu untersuchen und in Abstimmung mit FIVSEN zu beheben.
6. Unterlagen, Werkzeuge und Arbeitsergebnisse
Von FIVSEN bereitgestellte Zeichnungen, Daten, Modelle, Werkzeuge und Vorrichtungen bleiben Eigentum von FIVSEN und dürfen ausschließlich für den vereinbarten Zweck verwendet werden. Rechte an projektbezogenen Arbeitsergebnissen richten sich nach der jeweiligen Bestellung oder Projektvereinbarung.
7. Schutzrechte und Rechte Dritter
Der Lieferant gewährleistet, dass seine vertragsgemäße Lieferung oder Leistung keine Rechte Dritter verletzt. Er informiert FIVSEN unverzüglich über bekannte oder behauptete Rechtsverletzungen.
8. Vertraulichkeit
Nicht öffentliche technische, kaufmännische und projektbezogene Informationen sind vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Erfüllung der Bestellung zu verwenden. Referenznennungen, Veröffentlichungen oder Ausstellungen bedürfen der vorherigen Zustimmung von FIVSEN.
9. Unterlieferanten
Der Einsatz wesentlicher Unterlieferanten ist vorab abzustimmen. Der Lieferant bleibt für deren Leistungen verantwortlich und verpflichtet sie entsprechend zu Qualität, Vertraulichkeit und Schutz der bereitgestellten Informationen.
10. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts, soweit zulässig. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Graz.